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VenoTrain angioflow jetzt mit Hilfsmittelnummer
Die Kompressionstherapie trotz leichter bis mittelschwerer pAVK
Von Bauerfeind Life Magazin am 14.06.2023
Anfang Mai wurde VenoTrain angioflow mit der Hilfsmittelnummer 17.06.10.0095 als knielanger, maßgefertigter Kompressionsstrumpf in der Kompressionsklasse (Kkl) 1 in das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands eingetragen. Er kann somit ab sofort über die Hilfsmittelnummer bei einer Verordnung mit den gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) abgerechnet werden. Das Produkt ist für die Kompressionstherapie von Patientinnen und Patienten mit einem Venenleiden, insbesondere einer fortgeschrittenen chronisch-venösen Insuffizienz (CVI) bestimmt – trotz einer leichten bis mittelschweren pAVK[1] (ABI[2] < 0,9 und > 0,5 und Knöchelarteriendruck 60mmHg[3]) als Begleiterkrankung[4]. Mit dem niedrigen Ruhedruck in Kkl 1 verursacht der Strumpf ein spürbar geringeres Druckempfinden in Ruhephasen. In Bewegung dagegen sorgt das kurzzugelastische Gestrick dank des intensiven Arbeitsdrucks für eine tiefenwirksame Verbesserung der venösen Pumpfunktion.
[1]Stücker et al. (2020), Sicherheit eines Kompressionsstrumpfes für Patienten mit chronischer venöser Insuffizienz (CVI) und peripherer arterieller Verschlusskrankheit (pAVK). JDDG: Journal der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft,18: 207-214
[2] Für den Knöchel-Arm-Index, den Ankle-Brachial-Index (ABI), wird der Knöchel- zum Armdruck ins Verhältnis gesetzt. Ist der ABI gleich oder über 1, hat der Patient keine pAVK. Bei einem ABI unter 0,9 liegt eine pAVK vor. Ein falsch hoher Wert kann allerdings bei Patienten mit Diabetes, einer Herzklappenschwäche oder einem starken Ödem vorliegen.
[3] Der arterielle Sauerstoff-Partialdruck liegt beim gesunden Menschen normal über 80 mmHg, unter 50 ist es pathologisch und unter 30 chronisch kritisch.
[4] Laut S2k-Leitlinie zur Kompressionstherapie liegt die Kontraindikation zur Kompression auf Grund einer fortgeschrittenen pAVK vor, wenn einer dieser Parameter zutrifft: ABPI < 0,5, Knöchelarteriendruck < 60 mmHg, Zehendruck < 30 mmHg oder TcPO2 < 20 mmHg Fußrücken.
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