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Neue Hilfsmittelnummern für Xtern-Orthesen
Namentliche Verordnung der dynamischen Fußheberorthesen in Deutschland
Von Bauerfeind Life am 13.06.2025
Das Hilfsmittelverzeichnis der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird die Orthesen Xtern Summit und Xtern Frontier wieder in der ursprünglichen Produktart der dynamischen Fußheberorthesen führen. Beide Orthesen erhalten neue Zehnsteller für eine namentliche Verordnung zur Unterstützung eines physiologischen Gangbilds bei Patienten mit Peroneusparese in Folge eines Schlaganfalls, Unfalltraumas oder einer Erkrankung wie Multipler Sklerose. Die folgenden Hilfsmittelnummern sind ab sofort gültig:
• Xtern Summit: 23.03.02.6047
• Xtern Frontier: 23.03.02.6046
Mit Listung im Hilfsmittelverzeichnis unterliegen Hilfsmittel nach der deutschen Hilfsmittelrichtlinie grundsätzlich der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen und können zielgerichtet budgetfrei verordnet werden. Mit einer näheren Begründung im Zusammenhang mit der ärztlichen Verordnung kann zudem deren Abgabe und Einsatz sichergestellt werden.
Mehr Freiheit bei Fußheberschwäche
Die Orthesen Xtern Summit und Xtern Frontier unterstützen Patienten mit Fußheberschwäche beim Gehen, indem sie die Dorsalextension intensivieren. Sie haben keine Sohle im Fußbett und werden außen am Schuh mit Clips befestigt, was im Alltag mehr Bewegungsfreiheit schenkt.
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Hilfsmittel-App
Mit dieser App wird die Auswahl des geeigneten medizinischen Hilfsmittels für Ärzte und Fachhändler stark vereinfacht. Mit ihrer intuitiven Bedienbarkeit werden Informationen zu Bauerfeind-Produkten überall verfügbar – schnell und simpel
