Kurz & knapp Auch als Vertragsärzte zugelassene Hausärzte dürfen phlebologische und orthopädische Hilfsmittel zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnen. Dr. Ernst Pohlen, Geschäftsführer der eurocom e. V., erläutert, worauf sie dabei achten müssen.
- Die Verordnung von Hilfsmitteln belastet das ärztliche Budget nicht.
- In begründeten Ausnahmefällen darf der Arzt über die dem Hilfsmittelverzeichnis entsprechende Produktart hinaus ein bestimmtes Einzelprodukt verordnen.
- Die Hilfsmittel-Richtlinien geben genau vor, was die Verordnung beinhalten muss.